Für geimpfte oder genesene Personen (mit Nachweis), ist KEIN negativer Covid-Test notwendig.
Für alle anderen Personen ist zur Einhaltung der Vorgaben der Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ein negativer Covid-Test notwendig.
KEIN negativer Covid-Test ist für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, sowie für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzeptes der von ihnen besuchten Schule regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, notwendig.