Schiffskorso anlässlich der Flottenparade - unser Start in die Hauptsaison.
Blick von der Langen Brücke auf das Hafenfest anlässlich der Potsdamer Flottenparade zur Eröffnung der Hauptsaison.
Der Fanfarenzug Potsdam begrüßt die Schiffe der WEISSEN FLOTTE Potsdam bei der Einfahrt in den Hafen.
Der Shantychor auf dem Hafenfest zur Flottenparade.
Wassersportshow von "Magix" zum Hafenfest.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbestimmungen

Weisse Flotte Potsdam GmbH & Weisse Flotte Gastronomie GmbH

1. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbestimmungen gelten für die Weisse Flotte Potsdam GmbH und alle ihr angeschlossenen Unternehmen.

2. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Schiffschartervertrages erkennt der Fahrgast die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

3. Fahrplanänderungen bleiben der Reederei vorbehalten. Bei Nebel, Sturm, Eisgang oder anderen ungünstigen Witterungsbedingungen, behördlich angeordneter Sperrung von Wasserstraßen sowie Ereignissen höherer Gewalt können Fahrten durch die Reederei abgebrochen, Fahrtrouten geändert oder Veranstaltungen auf den Schiffen im Hafen durchgeführt werden. Erstattungs- und Entschädigungsansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen. Der Reederei bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan oder auf dem Fahrschein bzw. Reservierungsformular namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 20 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Abfahrtsstelle verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.

4. Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, als Bruttopreise und schließen somit die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte es nach Vertragsabschluss zu Erhöhungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer kommen, so sind diese Erhöhungen vom Kunden zu tragen.

5. Fahrscheine sind vor Antritt der Fahrt an den Kassen zu lösen. Fahrscheine sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. An Bord sollen Fahrscheine nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrscheine beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrscheine sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrscheinprüfung kein gültiger Fahrschein vorgelegt, so ist der erforderliche Fahrschein nachzulösen und ein Zusatzpreis von EUR 30,- zu entrichten. Die Zahlung des Zusatzfahrpreises hat sofort zu erfolgen.

6. Gelöste Fahrscheine werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrscheinen an den Tageskassen, im Onlineshop sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen und Agenturen.

7. Auf Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an dem auf dem Fahrschein oder der Reservierung aufgedruckten Tisch. Bei erforderlichen Änderungen bzw. Umbuchungen ist die Rederei berechtigt ggf. einen anderen Tisch zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht!  Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. Fahrtunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden.

8. Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von der Reederei zum Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen, ausgenommen Wassertaxi. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. 

9. Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen. Für nicht abgeholte Karten gelten die Stornierungsbedingungen. Für Charterfahrten gelten die Stornierungsbedingungen für den Schiffschartervertrag.

10. Für Charterfahrten gilt eine Mindestmietdauer von 3 Stunden ab/an Hafen Potsdam. Die Schiffe werden mit dem Regelstuhlplan bereitgestellt. Für Räumarbeiten auf Kundenwunsch wird die benötigte Zeit als zusätzliche Charterzeit berechnet. Bei Charterfahrten ist zwingend eine Cateringvereinbarung mit der Weisse Flotte Gastronomie GmbH abzuschließen. 

11. Stornierungsbedingungen

11.1. Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Zur Fristwahrung gilt der Tag des Posteinganges oder der Zeitpunkt des Fax-Eingangs bei der Weisse Flotte Potsdam GmbH. Bei Stornierungen von Reservierungen fallen unter den nachfolgenden Bedingungen pauschalierte Stornogebühren an.

11.2. Für Reservierungen pro Person: 
Als Stornierung gilt die Verringerung der Personenzahl ebenso, wie eine  Gesamtstornierung der Reservierung.

11.2.1. Reservierungen für Linien-, Tages- und Ganztagesfahrten können bis 15 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden.
11.2.2.
 Reservierungen für die Flottenparade, Abend-, Brunch-, Kulinarische Themenfahrten, Adventsfahrten und Sonderfahrten können bis 29 Tage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden.

11.2.3. Danach bis 4 Tage vor dem Fahrtag um 15:00 Uhr werden 20% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach bis zum Vortag der Fahrt um 15:00 Uhr werden 50% des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Danach oder bei Nichtantritt der Fahrt sind 100% der reservierten Leistung fällig. 

11.3. Für Schiffscharterverträge:
11.3.1. Unsere Rechnungen für den Charterpreis sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens 1 Woche vor Fahrtantritt, ohne Abzug zahlbar. 

11.3.2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf der Textform. Nach Unterzeichnung des Schiffschartervertrages bis 90 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung, werden 10 % des Gesamtpreises der Fahrt als Stornogebühr fällig. Bei einem späteren Rücktritt des Kunden sind wir berechtigt, 50% der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Fahrt werden 70% der vereinbarten Vergütung, bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor der Fahrt 90% der vereinbarten Vergütung und bei Rücktritt ab drei Tage vor der Fahrt oder bei Nichtantritt der Fahrt 100 % in Rechnung gestellt.

11.4. Für vorbestellte gastronomische Leistungen pro Person:
Der Vertragspartner/ Besteller muss der Weisse Flotte Gastronomie GmbH die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin bis 15:00 Uhr mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Bei späterer Stornierung bzw. Reduzierung von gemeldeten Personenzahlen berechnen wir 100% der vereinbarten gastronomischen Leistungen. 

11.5. Es bleibt dem Vertragspartner/ Besteller unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich geringere Schäden, als in den vorstehenden Pauschalen oder Stornogebühren berechnet, entstanden sind.

12. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals und  der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste gemäß §§ 1.03/1.07/9.04/9.05/ und 9.06 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung unbedingt Folge zu leisten.

13. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist. 

14. Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten. Wir weisen darauf hin, dass im Land Brandenburg Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Auf Ganztages-, Abendfahrten und Fahrten mit kombinierten gastronomischen Leistungen ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet. 

15. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.

16. Fahrräder können nur nach Maßgabe vorhandener Möglichkeiten gegen Entrichtung einer Gebühr von 5 € pro Fahrrad transportiert werden. 

17. Sperrige Gepäckstücke können nur bei entsprechender Platzkapazität befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche-, explosive-, ätzende sowie übel riechende Stoffe.

18. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Reederei abzugeben. 

19. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken an Bord der Schiffe ist untersagt. Die Reederei behält sich das Recht auf Kontrollen vor. 

20. Für Beschädigungen an Steganlagen, Schiffen, Einrichtung, Inventar etc. haftet, auch ohne Nachweis eines Verschuldens, der Fahrgast, der den Schaden verursacht hat. Bei Schiffsmietungen haftet für Schäden ggf. auch der Mieter. 

21. Beschwerden sind nach Unterrichtung des Schiffsführers schriftlich an die Reederei zu richten

Ermäßigungen

Folgende Ermäßigungen werden nachstehenden Personenkreisen nach Vorlage eines amtlichen Nachweises auf den vollen Fahrpreis gewährt.

Kinder unter 6 Jahren (bis maximal 5 Kinder je Vollzahler) auf Linienfahrtenfrei
Kinder bis 14 Jahre auf Linienfahrten50%
Eltern mit ihren bis zu fünf Kindern (bis 14 Jahre): Familienticket auf ausgewählten Schiffsfahrten
Mama oder Papa mit ihren bis zu drei Kindern (bis 14 Jahre): kleines Familienticket auf ausgewählten Schiffsfahrten
Kindergruppen und Schulklassen (bis 14 Jahre) auf Linienfahrten - je 10 Kinder eine Begleitperson frei50%
Kindergruppen und Schulklassen (bis 18 Jahre) auf Linienfahrten - je 10 Kinder eine Begleitperson frei10%
Gruppen ab 20 Personen auf Linienfahrten10%
Inhaber der Bordcard 50 auf ausgewählten Schiffsfahrten50%
Montag bis Freitag gültige Fahrpreisermäßigungen (nicht an Feiertagen, keine Teilstrecken)
Schwerbehinderte2,00 Euro
und deren eingetragene Begleitperson auf Linienfahrten2,00 Euro
Senioren ab 65 Jahre auf Linienfahrten2,00 Euro
Rentner mit gültigem Rentenausweis auf Linienfahrten2,00 Euro
Studenten mit gültigem Studentenausweis auf Linienfahrten2,00 Euro
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger auf Linienfahrten2,00 Euro

Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden! 

Keine Ermäßigungen werden gewährt bei: Sonder-, Tages- und Ganztagesfahrten, Abendfahrten sowie Fahrten inklusive gastronomischer Leistungen und Kombikarten. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb des Fahrscheines geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrscheine können nicht nachträglich zurückgenommen werden. Die Weisse Flotte Potsdam GmbH unterliegt nicht dem § 145 SGB IX.

2018 erhalten Sie bei Vorlage eines regulären Tickets des Museum Barberini 1€ Rabatt auf allen Linienfahrten der Weissen Flotte Potsdam. Umgekehrt erhalten Sie mit einem regulären Ticket der Weissen Flotte, 1€ Rabatt auf den Eintritt im Museum Barberini. Tickets sind jeweils nur vom gleichen Tag gültig.

Bordcard 50

Das volle Vergnügen zum halben Preis Mit der Bordcard 50 gehen Sie auf Linien- und Tagesfahrten für ein Jahr zum halben Preis an Bord (gültig ab Kaufdatum, personengebunden). Erhältlich an unserem Ticketschalter und den Potsdamer Tourist Informationen für 45,00 Euro.

Familienticket - Schiffsfahrten für die ganze Familie

Familienticket: Eltern & Kinder = 1 Preis
Auf der Schlösserundfahrt und der Havelseenrundfahrt können Eltern mit ihren Kindern (bis zu fünf Kinder, bis 14 Jahre) zum jeweils angegebenen Familien-Festpreis an Bord gehen.

kleines Familienticket:
Auf der Schlösserundfahrt und der Havelseenrundfahrt können Eltern mit ihren Kindern (bis zu fünf Kinder, bis 14 Jahre) zum jeweils angegebenen Familien-Festpreis an Bord gehen.